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Schonzeit • Meerforelle • Hering • Dorsch

Der LSFV hat festgestellt, dass falsche Angaben über die Schonzeiten von Plattfischen kursieren. Er bietet bei Fragen gerne eine Hilfestellung an. Hier ist sie: Stand 15.04.2023 funktioniert der Link. Die Zeit des Verfalls läuft ab jetzt ..

Hilfestellung durch den LSFV SH. Lesen konnte ich heute, Stand 15.04.2023, folgendes: ... Die LSFV-Geschäftsstelle steht allen Mitgliedern gerne für Auskünfte zur Verfügung. In der Regel können wir Aussagen mit fundierten Informationen treffen. Antworten auf Fragen, die sich auf Schleswig-Holstein beziehen, können gern in Schleswig-Holstein eingeholt werden.... Gut, die Geschäftsstelle ist vorübergehend nicht erreichbar, kann ich auf der Startseite lesen. Service wie immer.

Wir Kollegen besprechen solche Dinge auf hohem Niveau oft am Lagerfeuer.

Diese Seite ist ab hier nicht aktuell. Die Daten auf dieser Seite gelten nicht mehr. Ich nutze diese teilweise sehr wertvollen Angaben nur für mich weiter.

Achtung: Bach- und Meerforellen und Lachse sind im Kanal bis Ende Februar 2017 geschont. Es gibt keine Ausnahme. Auch silberblanke Fische müssen zurück. Immer.

In Schleswig-Holstein gilt an der Küste für Meer­forelle und Lachs eine Schon­zeit vom 01.10. bis einsch. 31.12. eines Jahres (§ 2 Abs. 1 KüFO). Von der Schonzeit ausgenommen sind blanke Fische mit losen Schuppen. Diese starken Fische, die in diesem Jahr nicht zum Laichen auf­steig­en, wer­den Überspringer ge­nannt. Sie bilden sozusagen eine Gen­reserve im Meer. Falls in dem Laich­gewässer ein Un­glück passieren sollte, können diese Fische im nächsten Jahr aufsteigen und die Art er­halten.

Einen Überspringer kann man vielleicht schon erkennen, wenn er am Band ist. Aber nicht immer. Nach dem Fang können dem Überspringer silberne Schuppen abfallen. Ich habe einmal in der Schonzeit einen Stein gesehen, auf dem befanden sich sehr viele silbrige Schuppen. War da ein Über­springer raus­gekommen? Ich glaube ja. Heringe kann man an der Stelle kaum aus dem flachen Wasser bekommen.

Wer sich zum Thema lose Schuppen genau informieren möchte klickt hier zu den wohl besten, bebilderten Seiten im Netz auch zu dem Thema lose Schuppen. Diese Seiten sind von Bernd Ziesche.

Jeder Fisch, der in der Schon­zeit keine silbrige Schuppen ver­liert und der verfärbt ist, ist ein geschonter Fisch. Hier handelt es sich um eine sog. «braune Meer­forelle». Wie mit diesem Fisch umzu­gehen ist, ergibt sich aus § 2 Abs.2 KüFO. Danach ist es ver­boten, einen Fisch zu ent­nehmen, der geschont ist. Dieser Fisch ist nach § 2 Abs. 3 KüFO un­ver­züglich schonend in das Fang­ge­wässer zurück­zu­setzen, ohne Rück­sicht darauf, ob er verletzt, unverletzt oder tot ist.

Von den Regelungen zu den Schonzeiten in der KüFO können Ausnahmen gemacht werden. Dies hat das Landes­amt für Landwirtschaft, Um­welt und ländliche Räume, Abteilung Fisch­erei, als obere Fischereibehörde am 22. Januar 2013 - LLUR 32 - 7171.20.05 getan und die Schonzeiten für weibliche Scholle und Flunder sowie Stein­butt und Glattbutt auf­ge­hoben. Diese Regelung gilt seit 5.1.2015 bis zum Ablauf des 31.12.2016 weiter.

Achtung: Die Allgemeinverfügung fehlte Anfang 2017 wieder. Seit heute, 25.01.2017, ist sie da: Link funktioniert nicht http://w ww.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Downloads/AllgemeinverfuegungKueFO.pdf?__blob=publicationFile&v=3">Die All­gemein­verfügung
Mich persön­lich schmerzt es sehr zu sehen, wie schlampig es über Jahre an der selben Stelle zugehen kann.

Seit Veröffentlichung gelten die Ausnahmen von den Schonzeiten wieder.

Neu: Seit Ende Juni 2016 gelten die Vorschriften der neuen Landes­ver­ord­nung über die Ausübung der Fischerei in den Binnen­gewässern. Hier klicken zur neuen Binnen­fischerei­ver­ordnung, BiFVO von Schleswig-Holstein.
Die neuen Vorschriften betreffen alle Angler, die mit dem Kanalschein im Canale Grande, dem Nord-Ostsee-Kanal, angeln. Die Schonzeit für Meerforelle, Lachs und Bachforelle hat sich von Ende Dezember auf Ende Februar verlängert. Wichtig. Auch silberblanke Meerforellen oder Lachse dürfen nicht entnommen werden.

Für Dorsch, Hering, Hornhecht, Köhler, Makrele, Regen­bogen­forelle, Stint und Wittling sind für das Angeln im Nord-Ostsee-Kanal keine Schon­zeiten für Angler festgelegt.

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